Text: Rai­ner Kienböck


Am Diens­tag war Peter Kubel­kas zykli­sches Pro­gramm im Öster­rei­chi­schen Film­mu­se­um wie­der ein­mal bei Pro­gramm­num­mer 6 ange­kom­men. Die­ses Pro­gramm ist ein ganz beson­de­res, beinhal­tet es doch Leni Rie­fen­stahls „Tri­umph des Wil­lens“, des­sen Vor­füh­rung in Öster­reich eigent­lich ver­bo­ten ist. Da der Film nur in einem päd­ago­gi­schen Kon­text gezeigt wer­den darf, wird vor­ab Jack Smit­hs „Fla­ming Crea­tures“ gezeigt. In Retro­spek­ti­ve muss ich sagen: „Fla­ming Crea­tures“ ist der vul­gä­re­re, obs­zö­ne­re und scho­ckie­ren­de­re Film.
Tri­umph des Willens
Ähn­lich wie „Tri­umph des Wil­lens“, muss­te auch „Fla­ming Crea­tures“ über die Jahr­zehn­te mit der Zen­sur kämp­fen – aus ganz ande­ren Grün­den natür­lich. „Fla­ming Crea­tures“ wirkt impro­vi­siert und bil­lig. Die Auf­nah­me­qua­li­tät ist furcht­bar, die Kame­ra­füh­rung teils dilet­tan­tisch. Der Film spricht in sei­ner Pri­mi­ti­vi­tät die bes­tia­li­sche Sei­te des Zuse­hers an. Wie die Kör­per auf der Lein­wand, win­det sich auch der Blick des Publi­kums. Eine ver­wor­re­ne Mas­se an Geni­ta­li­en, opu­len­ten Kos­tü­men und andro­gy­nen Kör­per wird vom Kame­ra­au­ge ein­ge­fan­gen. Alles ist mehr­deu­tig und unrein.
„Tri­umph des Wil­lens“ ist ästhe­tisch das genaue Gegen­teil davon. Rie­fen­stahl ope­rier­te mit immensem Auf­wand (acht­zehn Kame­ra­män­ner) und kli­ni­scher Prä­zi­si­on. Stram­me Kör­per mar­schie­ren in fal­ten­frei­en Uni­for­men unter der Nürn­ber­ger Son­ne. Und dann spricht der Füh­rer von DEUTSCHLAND und dem DEUTSCHEN VOLK. In sei­ner Ein­deu­tig­keit wirkt der Film fast schon wie eine Par­odie sei­ner selbst. Für den heu­ti­gen Zuse­her mag die laten­te Homo­ero­tik und die exer­zie­ren­den Spa­ten­män­ner der Orga­ni­sa­ti­on Todt iro­nisch belus­ti­gend wir­ken – den­noch: die­ser Film ist gefähr­lich. Die­ser Film ist nicht nur ein Film, son­dern in aller ers­ter Linie ein Symbol.
„Tri­umph des Wil­lens“ ist nicht wie „Fla­ming Crea­tures“ wegen sei­nes Inhalts pro­vo­kant-pro­ble­ma­tisch. Die deut­sche Her­ren­ras­se fei­ert sich selbst, aber gefähr­li­che Ideo­lo­gien wer­den auch von ande­ren Fil­men ver­brei­tet. Man den­ke nur an die sowje­ti­schen Regis­seu­re der 20er und 30er Jah­re, die sich weit­aus expli­zi­ter gegen den (Klas­sen-) Feind wen­den, als es Rie­fen­stahl tut. Man den­ke nur an Buñuels wil­de Pam­phle­te gegen Staat, Bour­geoi­sie und Kir­che. Man den­ke nur an die Dar­stel­lung von eth­ni­schen Min­der­hei­ten in US-Fil­men (Loo­king at you, D.W.!). Sie alle wen­den sich aggres­siv gegen etwas, wohin­ge­gen „Tri­umph des Wil­lens“ in ers­ter für die Ver­herr­li­chung des Natio­nal­so­zia­lis­mus ein­tritt. Die Krux an der Sache ist natür­lich, dass sich nicht genau tren­nen lässt, wo das Impli­zi­te beginnt. Kann ich Hit­ler sehen, ohne auch Ausch­witz zu sehen?
Fla­ming Creatures
Gera­de im deutsch­spra­chi­gen Raum muss man sich die­ser Fra­ge stel­len. In Kam­bo­dscha mag ein Film über die Rote Khmer mehr auf­re­gen und scho­ckie­ren. Hier, in West­eu­ro­pa, ist der Natio­nal­so­zia­lis­mus syn­onym für das pure Böse. So pathe­tisch das klin­gen mag – die­se Auf­fas­sung kommt nicht von unge­fähr. Wie der Kam­bo­dscha-Ver­gleich zeigt ist „Tri­umph des Wil­lens“ nicht intrin­sisch „böse“ (mora­lisch ver­werf­lich, unethisch, gefähr­lich,…), aber im „rich­ti­gen“ his­to­risch-sozio-kul­tu­rel­len Rah­men ist er es. In Öster­reich und Deutsch­land ist er es.
Des­halb ist es durch­aus nach­voll­zieh­bar den Zugang zu die­sem Film nur bedingt frei­zu­ge­ben, auch wenn es mir etwas über­zo­gen erscheint den Film tat­säch­lich mit Auf­füh­rungs­ver­bot zu bele­gen wie das in Öster­reich der Fall ist – also ihn qua­si zu zen­su­rie­ren. Eine Demo­kra­tie auf­ge­klär­ter Bür­ger soll­te einen sol­chen Film ver­kraf­ten kön­nen – soll­te. Die Bür­ger West­eu­ro­pas sind aller­dings nicht auf­ge­klärt (genug). Ein pater­na­lis­ti­scher Ein­griff von Vater Staat ist nötig, solan­ge noch Irre her­um­lau­fen, die „Tri­umph des Wil­lens“ als Zeug­nis einer bes­se­ren Zeit ver­ste­hen und ihren Füh­rer ein­mal auf der gro­ßen Lein­wand bestau­nen wol­len. Ande­rer­seits ist es natür­lich pro­ble­ma­tisch den vie­len refle­xi­ons­fä­hi­gen Bür­gern ein künst­le­risch span­nen­des Werk vor­zu­ent­hal­ten. Denn Rie­fen­stahl ist ohne Zwei­fel ein gro­ßes Talent mit der Kame­ra. Gera­de wenn es gilt Kör­per in Sze­ne zu set­zen und monu­men­tal zu wer­den zeigt sich ihr vol­les Geschick. Dra­ma­tur­gisch ist die­ses Schau­lau­fen aller­dings weni­ger gelun­gen, wes­halb ich bezweif­le, dass „Tri­umph des Wil­lens“ zur Faschis­mus-Mis­si­ons­ar­beit taugt (genau­so wenig wie der Anselm’sche Got­tes­be­weis einen Agnos­ti­ker über­zeu­gen wird kön­nen) – da waren und sind die kom­mu­nis­ti­schen Pro­pa­gan­da­fil­me weit­aus über­zeu­gen­der (nach Sant­ia­go Álva­rez stim­me ich ger­ne Die Inter­na­tio­na­le an).
So weit, so gut. Aber ist nun der Film­pro­jek­tor oder der Film­strei­fen das Teu­fels­zeug das von der Mas­se fern­ge­hal­ten wer­den muss? Klar, eine Film­pro­jek­ti­on kommt nicht ohne Film­strei­fen aus – aber die win­zig klei­nen Bild­ka­der eines Film­strei­fens sind weder reprä­sen­ta­tiv, noch weiß der Groß­teil der Men­schen (gera­de in der heu­ti­gen Zeit) viel damit anzu­fan­gen. Nicht ein­mal der größ­te Fana­ti­ker wird ver­su­chen Bild­ka­der für Bild­ka­der, Film­rol­le für Film­rol­le nach Haken­kreu­zen unter­su­chen, denen er sich dann in Andacht wid­men kann. Somit soll­te der Besitz einer sol­chen Film­rol­le doch beden­ken­los mög­lich sein – denn im repu­bli­ka­ni­schen Staat ver­ur­teilt man nicht auf­grund von Poten­zen, ande­rer­seits ist auch der Besitz einer sol­chen Film­rol­le ein Sym­bol. Genau­so wie bei der Vor­füh­rung könn­te man auch hier mit Signal­wir­kung argumentieren.
Tri­umph des Willens
Ich will hier kei­ne Onto­lo­gie des Film­strei­fens auf­stel­len. Es geht mir rein um die Ambi­gui­tät zwi­schen der Mate­ria­li­tät des Bild­strei­fens und dem Schat­ten­bild, wel­ches es mit­tels Pro­jek­tor zum Leben brin­gen kann. In der digi­ta­len Ära wird die­se Fra­ge noch dif­fi­zi­ler: „besitzt“ man die Daten­strö­me auf einer Fest­plat­te? Juris­tisch ist die­se Fra­ge recht ein­fach zu beant­wor­ten – wer z.B. Kin­der­por­nos auf sei­ner Fest­plat­te hor­tet, der macht sich (zumin­dest nach öster­rei­chi­schem Recht) straf­bar. Ethisch ist es weni­ger ein­deu­tig – und ich zweif­le, dass sie es jemals sein wird. Wie so vie­le phi­lo­so­phi­sche Fra­gen geht es auch bei der Fra­ge nach dem Ver­hält­nis zwi­schen nar­ra­ti­vem Inhalt und mate­ri­el­ler Sub­stanz eines Films um ein stän­di­ges Neu-Aus­ver­han­deln, um eine kon­ti­nu­ier­li­che Aus­ein­an­der­set­zung und indi­vi­du­el­le, situa­ti­ons­ab­hän­gi­ge Evaluation.